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Wenn der Mensch entscheidet

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Die Euthanasie bereit dem Leben ein Ende; sie greift dem natürlichen Tod vor, der normalerweise durch das fortschreitende Nachlassen sämtlicher lebenswichtigen Funktionen herbeigeführt wird1 und mit Leiden verbunden ist. Wenn wir uns entschliessen ein Tier einschläfern zu lassen, geschieht das in der Regel um ein Leben zu verkürzen, dessen Qualität sich erheblich verschlechtert hat, und um das Tier von seinem Leiden zu erlösen. Die Euthanasie kann somit als Sterbehilfe mit dem Zweck, dem Tier ein qualvolles Ende zu ersparen, verstanden werden ("eu", gut; "thanatos", Tod). Abgesehen von den Gründen, die beim Tier selber liegen, bleibt die Euthanasie eine Frage der Ethik, eine Entscheidung, die jeder nach seinem eigenen Gewissen, seinen Erfahrungen, seiner Kultur, aber auch seiner persönlichen Situation zu treffen hat. Es ist fehl am Platz über eine solche Entscheidung zu urteilen ohne die näheren Umstände zu kennen.

1 sinngemäss nach dem medizinischen Wörterbuch "Dictionnaire médical", Masson, 13. Ausgabe, 1999.

 

Gesunde Tiere

Manchmal werden auch gesunde Tiere eingeschläfert. Wenn wir uns nach der oben erwähnten Definition richten, haben wir es hier eher mit einer Tötung als mit einer Euthanasie zu tun.
Dies betrifft zum Beispiel alle Tiere, die nach der Geburt eingeschläfert werden. Es wäre natürlich besser, unerwünschte Geburten zu verhindern, damit gesunde Welpen erst gar nicht getötet werden müssen. Falls jedoch keine andere Lösung gefunden werden kann, sollte man darauf achten, die Welpen sofort bei der Geburt von ihrer Mutter zu trennen, damit diese sich nicht an die Jungen bindet. Die Welpen werden so schnell wie möglich von einem Tierarzt schmerzfrei und mit Rücksicht auf die Würde des Tieres euthanasiert. Es wird dringend davon abgeraten einen ganzen Wurf einschläfern zu lassen, insbesondere, wenn die Hündin bereits einmal Junge hatte: Die Bindung zu den Welpen wird unmittelbar bei der Geburt aufgebaut, und die Hündin gerät in grosse Bedrängnis, wenn die Welpen verschwinden. Die diversen "Hausmethoden" Welpen zu töten verstossen meist gegen das Tierschutzgesetz und sind strafbar. Es wird deshalb empfohlen sich so früh wie möglich an einen Tierarzt zu wenden und ihn über die Situation ins Bild zu setzen, damit er gemeinsam mit dem Tierhalter die nötigen Vorkehrungen treffen kann.

  Bild Hündin mit Welpen Abbildung 1

Gewisse Umstände können uns dazu veranlassen, auch einen erwachsenen, gesunden Hund einschläfern zu lassen, zum Beispiel, wenn er einen Beissunfall verursacht hat. Auch hier muss der Tierarzt die Situation zuerst genau abklären, bevor er den Hundebesitzer in die eine oder andere Richtung berät. Oft wird der Hund zum Tod verurteilt, obwohl der Mensch die gefährliche Situation, die zum Unfall geführt hat, verursacht hat. Angehende Hundehalter sollten sich in jedem Fall über Bedürfnisse und Ansprüche eines Hundes informieren, bevor sie sich für den vierbeinigen Hausgenossen entscheiden, und unter Umständen vernünftig genug sein darauf zu verzichten.

  Bild Hund Abbildung 2

Das Tierschutzgesetz enthält keine Bestimmungen über die missbräuchliche Tötung gesunder Tiere. Die Halter können frei über ihren Hund entscheiden, denn er ist rechtlich immer noch eine "Sache".
Es gibt Tierärzte, die eine Euthanasie ablehnen, wenn das Tier gesund ist, an einer harmlosen Krankheit leidet oder wenn es scheint, die Entscheidung sei leichtfertig getroffen worden; kurz, wenn sie die Tötung für missbräuchlich halten. Der Tierarzt sollte nicht zuletzt auch Tierschützer sein und sein Möglichstes tun um dem Hund ein hundewürdiges Leben zu ermöglichen, bevor er für einen würdigen Tod sorgt.

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Dieser Artikel ist erschienen im Hundemagazin 7/2002
Verlangen Sie eine Probenummer unter Tel. 044 / 835 77 35

Autorin:
Dr. med. vet. Colette Pillonel, dipl. Verhaltensmedizinerin E.N.V.F.
Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 161
3003 Bern