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Euthanasie: ein notwendiges Übel?

Gesunde Tiere

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Manchmal werden auch gesunde Tiere eingeschläfert. Wenn wir uns nach der oben erwähnten Definition richten, haben wir es hier eher mit einer Tötung als mit einer Euthanasie zu tun.
Dies betrifft zum Beispiel alle Tiere, die nach der Geburt eingeschläfert werden. Es wäre natürlich besser, unerwünschte Geburten zu verhindern, damit gesunde Welpen erst gar nicht getötet werden müssen. Falls jedoch keine andere Lösung gefunden werden kann, sollte man darauf achten, die Welpen sofort bei der Geburt von ihrer Mutter zu trennen, damit diese sich nicht an die Jungen bindet. Die Welpen werden so schnell wie möglich von einem Tierarzt schmerzfrei und mit Rücksicht auf die Würde des Tieres euthanasiert. Es wird dringend davon abgeraten einen ganzen Wurf einschläfern zu lassen, insbesondere, wenn die Kätzin bereits einmal Junge hatte: Die Bindung zu den Welpen wird unmittelbar bei der Geburt aufgebaut, und die Kätzin gerät in grosse Bedrängnis, wenn die Welpen verschwinden. Die diversen "Hausmethoden" Welpen zu töten verstossen meist gegen das Tierschutzgesetz und sind strafbar. Es wird deshalb empfohlen sich so früh wie möglich an einen Tierarzt zu wenden und ihn über die Situation ins Bild zu setzen, damit er gemeinsam mit dem Tierhalter die nötigen Vorkehrungen treffen kann.
Gewisse Umstände können uns dazu veranlassen, auch eine erwachsene, gesunde Katze einschläfern zu lassen, zum Beispiel, wenn sie unsauber ist oder ihr Territorium markiert. Auch hier muss der Tierarzt die Situation zuerst genau abklären, bevor er den Katzenbesitzer berät: In vielen Fällen kann eine angemessene Behandlung das Problem lösen. Oft wird die Katze zum Tod verurteilt, obwohl es der Mensch ist, der für Stressituationen der Katze verantwortlich ist, die wiederum Verhaltensprobleme verursachen. Angehende Katzenhalter sollten sich in jedem Fall über Bedürfnisse und Ansprüche einer Katze informieren, bevor sie sich für den vierbeinigen Hausgenossen entscheiden, und unter Umständen vernünftig genug sein darauf zu verzichten.
Das Tierschutzgesetz enthält keine Bestimmungen über die missbräuchliche Tötung gesunder Tiere. Die Halter können frei über ihre Katze entscheiden, denn sie ist rechtlich immer noch eine "Sache".
Es gibt Tierärzte, die eine Euthanasie ablehnen, wenn das Tier gesund ist, an einer harmlosen Krankheit leidet oder wenn es scheint, die Entscheidung sei leichtfertig getroffen worden; kurz, wenn sie die Tötung für missbräuchlich halten. Der Tierarzt sollte nicht zuletzt auch Tierschützer sein und sein Möglichstes tun um der Katze ein katzenwürdiges Leben zu ermöglichen, bevor er für einen würdigen Tod sorgt.

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Dieser Artikel ist erschienen im "Katzen Magazin" 5 / 2002
Verlangen Sie eine Probenummer unter Tel. 044 / 835 77 35

Autorin:
Dr. med. vet. Colette Pillonel, dipl. Verhaltensmedizinerin E.N.V.F.
Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 161
3003 Bern